Corona-Informationen
Umsetzung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Regelung des Betriebs von Schulen
Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung für Schüler und Schulpersonal im Schulhaus und dem Schulgelände. Der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen ist weiterhin einzuhalten. Betreten des Schulhauses nur unter 3G-Regelung nach vorheriger Anmeldung, z.B. Schulklingel. Dies gilt auch für Eltern und Dienstleister!
Wichtig! Ihr Kind darf den Selbsttest nur in der Schule durchführen, wenn dafür Ihre Einwilligungserklärung vorliegt. Diese muss einmalig in der Schule eingereicht werden.
- Einwilligungserklärung zur Durchführung eines Corona-Schnelltests
- Schema zur Durchführung der Tests und Umgang mit positiven Testergebnissen
- Erklärvideo des Sächsischen Kultusministeriums zur Durchführung der Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
Für die Durchführung der Tests sind die Kinder über die Unfallkasse Sachsen versichert.
Die Schule kann auf formlosen Antrag eines Personensorgeberechtigten eine Bestätigung über das negative Testergebnis zur privaten Verwendung ausstellen.
Die Erfassung der Testergebnisse im Schulportal erfolgt anonym.
Im Falle eines positiven Testergebnisses wird das Kind umgehend isoliert und die Eltern sowie das Gesundheitsamt durch die Schule informiert.
Beachten Sie außerdem unser Hygienekonzept: Hygienekonzept der Johann-Esche-Grundschule
Hier finden Sie einen kleinen Leitfaden zur Einschätzung von Krankheitssymptomen bei Ihrem Kind: Leitfaden Erkältungssymptome bei Kindern